Wie man ganz legal deutsche Staatsbürger in den Ruin treibt…






Als Gerda S.* in das Pflegeheim in Hamburg Rahlstedt kam, konnte sie allein gehen, war ansprechbar und es ging ihr körperlich und mental gut – und das, obwohl sie an Demenz litt. Da fast drei Jahre nach Ausbruch von COVID19 die von der Bundesregierung betroffenen strikten Corona-Maßnahmen noch immer in aller Härte angewandt wurden, durfte Gerda S. nur eingeschränkt besucht werden. Schon einen Monat nach ihrer Einlieferung in das angeblich auf die Behandlung von Demenzkranken spezialisierte Senioren- und Therapiezentrum konnte Gerda S. ihr Bett nicht mehr verlassen. Sie hatte blaue Flecken am Körper und ihre Wertgegenstände waren wie durch Zauberhand verschwunden. Trotz Anzeige unternahm die Polizei nichts. Kaum ein Jahr später war Gerda S. tot und keiner vom Personal fühlte sich zuständig. Auf dem Totenschein stand lapidar Schlaganfall. Das für den Kauf von Medizinprodukten, Fußpflege und Toilettenartikel eingerichtete Sparkonto, auf das das Pflegepersonal Zugriff besaß, war ebenfalls abgeräumt worden. Monatliche Kosten für die Unterbringung: 2.496,08 € seelische und körperliche Misshandlung inklusive.
Doch damit nicht genug der Kosten. Schließlich will die Beerdigung ja auch noch bezahlt werden. Natürlich könnten Sie rechtzeitig eine Sterbeversicherung abschließen. Doch mal ehrlich – wer beschäftigt sich schon gerne mit seinem eigenen Tod? Insofern dürfen Deutschlands Erben schon mal mit Minimum 3.000 Euro für die Beisetzung ihrer Lieben rechnen (Leichenschmaus, Blumen, Grabstein etc. noch nicht einmal mit eingerechnet).
*Vollständiger Name der Redaktion bekannt.