Fragen an den Lübecker Bürgermeister, Stadt und Staatskanzlei

Graffiti in Lübeck

In der Lübecker Altstadt verschandeln zunehmend Graffitis die Hauswände und Eingangsbereiche. Mülltonnen stehen unabgeholt auf den Gehwegen und Radfahrer scheren sich um gar nichts mehr. Nur die Autofahrer werden in schöner Regelmäßigkeit zur Kasse gebeten – und das obwohl sie jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit im Stau stehen. Doch eigentlich sind wir ja alle selbst Schuld. Wer hat schließlich diese Politiker gewählt? Auf Nachfrage bei Stadt, Bürgermeister und Staatskanzlei zum Thema Denkmalschutz und Umgang mit dem angeblich so schützenswertem Weltkulturerbe Lübeck erhielten wir wahrlich interessante Antworten.

Was unternimmt die Stadt gegen Graffiti-Sprayer, die bereits sanierte Altstadt-Gebäude verschandeln? 

Antwort von Jan Lindenau, Bürgermeister Lübeck, SPD: Graffitis an städtischen Gebäuden werden angezeigt (Sachbeschädigung) und regelmäßig entfernt. 

Warum wird der Papiermüll nicht regelmäßig abgeholt, z.B. selbst gesehen überfüllte blaue Tonne in der Wahmstraße 61-65? 

Antwort Lindenau: Müll wird entsprechend der Abfuhrkalender abgeholt. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Tonnen überfüllt werden, beziehungsweise zusätzlich Müll nebenbei abgelagert wird. Hier können wir nur an die Bürger/innen appellieren, diesen Müll auf einem der Wertstoffhöfe zu entsorgen.

Auf die Rückfrage der Redaktion, warum denn ausgerechnet der zentral gelegene Wertstoffhof in der Kanalstraße geschlossen worden sei, hieß es lapidar, dieser „war zu klein“

Wann wird sich die Baustellen-Situation in der Stadt verbessern?


Antwort Lindenau: Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

Presseanfrage zum Umgang mit dem Weltkulturerbe Lübeck


Leider werden in Lübeck derzeit sehr viele Bauvorhaben auf einmal umgesetzt, wobei eine Ende nicht absehbar ist. Selbstverständlich ist es wichtig und notwendig, die Infrastruktur im Land ständig zu verbessern. Allerdings darf dies auf Kosten von Anwohnern geschehen? Meine Frage bezieht sich konkret auf einen Beitrag in den Bürgernachrichten vom April 2026: In dieser heißt es, dass aufgrund der geänderten Verkehrsführung (Sperrung Mühlentorbrücke) über 70 Busse in der Stunde sowie Schwerlastverkehr durch die Wahmstraße geleitet werden. Die Wahmstraße gehört – wie im Artikel zu lesen ist – zu den bauhistorisch bedeutendsten Straßenzügen Lübecks. Hier befinden sich u.a. die ehemaligen Brauhäuser aus dem 16. Jahrhundert sowie weitere bedeutende, denkmalgeschützte Gebäude. Ich als betroffene Anwohnerin und Eigentümerin einer denkmalgeschützten Wohnung kann die im Artikel beschriebene Schädigung der Bausubstanz durch die wechselnden Gewichtsbelastungen und Erschütterungen nur bestätigen. Da keine Aussicht auf eine Änderung der Verkehrsführung besteht, würde ich gerne wissen, ob sich die Stadt bzw. das Land Schleswig-Holstein nach den Bauarbeiten an einer Wiederherstellung der Schäden beteiligen wird oder ob diese allein durch die Eigentümer zu tragen sind? Ich selbst beispielsweise könnte mir dieses gar nicht leisten und müsste die Wohnung mit Wertverlust verkaufen.

Immobilie Wahmstraße 61, 23552 Lübeck

Das Dezernat für Stadtplanung und Bauordnung, Lübeck, zum Thema Verkehrsführung und Überlastung der Wahmstraße durch Schwerverkehr und Busse

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Hansestadt Lübeck. Ihren Unmut darüber, dass derzeit so viele Busse durch die Wahmstraße fahren, kann ich sehr gut verstehen. Aufgrund zahlreicher Baustellen und gesperrter Straßen gibt es leider keine andere Möglichkeit, als die Busse durch die Wahmstraße fahren zu lassen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Mit Abschluss der Bauarbeiten in der Beckergrube wird sich die Zahl der Busse zum Jahresende zumindest um 19 Busse pro Stunde verringern.

Zu möglicherweise entstehenden Schäden an Gebäuden können an dieser Stelle keine Aussagen oder Zusagen getätigt werden. Hier wäre es erforderlich, eine Beweissicherung zu veranlassen (Aufnahme aller gegenwärtig vorhandenen Risse und ggfs. sonstiger Schäden), um spätere weitere Schäden aus dem Schwerlastverkehr nachweisen zu können. Bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Substanz besonders erschütterungsgefährdet erscheinen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines externen Statikers.

Was die Staatskanzlei und die Denkmalschutzbehörde dazu sagt?

Die Staatskanzlei hat mein Referat als oberste Denkmalschutzbehörde im Ministerium für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gebeten, Ihnen zu antworten. 

Nach derzeitigem Kenntnisstand sowie auf Grundlage der Rücksprache mit der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck liegen bisher keinerlei Erkenntnisse über tatsächlich eingetretene Schäden an Kulturdenkmalen im Zusammenhang mit der geänderten Verkehrsführung vor. Der von Ihnen zitierte und beigefügte Artikel „Lebensfeindlich, denkmalfeindlich – Gebt der Wahmstraße eine Chance!“ verweist auf allgemein bekannte fachliche Zusammenhänge hinsichtlich möglicher Erschütterungswirkungen auf historische Bausubstanz. Aus diesen Ausführungen ergibt sich jedoch lediglich die abstrakte Möglichkeit, nicht jedoch der Nachweis konkreter, auf das erhöhte Verkaufsaufkommen zurückzuführender Schäden. Sowohl der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck als auch mir sind bislang keine entsprechenden Schadensmeldungen bekannt geworden.

Sofern Sie als Eigentümerin einer denkmalgeschützten Wohnung konkrete Schäden an der Bausubstanz aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens festgestellt haben, bitte ich Sie, diese mit geeigneten Nachweisen der Hansestadt Lübeck vorzulegen. 

Es bleibt dabei, dass die Beweisführung für durch Erschütterungen oder Verkehrsbelastungen verursachte Schäden an Kulturdenkmalen den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern obliegt. Eine Prüfung durch die zuständigen Stellen kann erst erfolgen, wenn entsprechende Schadensanzeigen oder Anträge eingereicht wurden. Derzeit liegen – wie erwähnt – keinerlei Schadensanzeigen zu Schäden in der Wahmstraße vor.